
Neben der Zuschlagssumme ist vom Kunden, der den Gegenstand gekauft hat, für die ersten € 400.000 ein Aufgeld von 29 % und auf die darüber hinausgehenden Beträge von 25 % zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei regelbesteuerten Objekten,die im gedruckten Katalog mit einem „*“ gekennzeichnet sind, wird auf den Zuschlag auf die ersten € 400.000 ein Aufgeld von 25 % und auf die darüber hinausgehenden Beträge von 21 % erhoben. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % erhoben.
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